Wohngebäudeversicherung – Pflicht für jeden Eigentümer

Schutz für Hauseigentümer vor den Schadensfolgen am Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Explosion, Implosion, Blitz und Hagel bietet die Wohngebäudeversicherung sie kann auch als Elementarschadenversicherung gegen Flugzeugabstürze, Erdbeben, Schlammlawinen und Graffitischäden abgeschlossen werden.

Versicherungsgrundlagen

Die Höhe der Versicherungsprämie differiert hauptsächlich nach der Region und nach der Bauart des Hauses. In besonders gefährdeten Regionen, vorwiegend an Flüssen mit häufigeren Hochwasserereignissen, wird die Police teurer, ebenso für Häuser in sehr leichter Bauweise oder aus Holz (Blockhaus), weil hier eine erhöhte Gefahr von Totalschaden durch Brand besteht.

Der Versicherungsgegenstand ist das Gebäude selbst, nicht die darin beweglichen, aber unbewegliche Sachen. Versicherungsziel ist die Kostendeckung nach Schäden für Sanierung oder Wiederaufbau des Gebäudes. Es werden durch die Versicherung Schadenminderungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Dekontaminations-, Abbruch- und Aufräumungskosten, Mietausfall, Wasserverlust, Sachverständigenkosten und Mehrkosten für behördliche Auflagen nach Schadensereignissen (zum Beispiel Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte) erstattet.

Pflichtversicherung für Hausbesitzer bei Mietshäusern

Hausbesitzer, die ein Wohngebäude vermieten, sind zum Abschluss einer Haus- und Grundstücks-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Wenn das Haus über einen Kredit finanziert wird, verlangt die Bank in jedem Fall eine Feuerversicherung, die auf alle übrigen Schäden, auch Elementarschäden, ausgedehnt werden sollte. Die Kosten können auf die Mieter umgelegt werden. Im Schadensfall droht sonst der absolute Ruin.

Eigentümergemeinschaften müssen sich mit einer Haftpflichtversicherung gemeinsam versichern, die als häufigste Form die allgemeinen Installationen versichert. Der Hintergrund: Es kann im Haus ein Schaden entstehen (zum Beispiel ein Wasserrohrbruch), durch den nur ein Bewohner = Eigentümer betroffen ist, weil er unten wohnt und das Wasser in seine Wohnung läuft, aber alle Eigentümer gemeinsam haften.

Diese Versicherung ist adäquat der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu betrachten. Auch diese Versicherung wird von den Eigentümern meist sinnvollerweise auf andere Schadensereignisse ausgedehnt, sie müssen darüber allerdings gemeinsam entscheiden. Die Versicherung der allgemeinen Installationen versichert die tragenden Wände, Hauptleitungswasserrohre, Treppenhaus, Dach, Aufzüge, Beleuchtung, Gehwege, Gemeinschaftsgaragen, Gemeinschaftsgarten und Swimmingpool.

Wenn beschriebener Fall – Wasserrohrbruch – an einer Hauptwasserleitung eintritt und Schaden am Privateigentum nur eines der Eigentümer verursacht, werden durch die Gemeinschaftsversicherung die Kosten für die Schadensermittlung, Reparaturen und die Wiederherrichtung der betroffenen Wohnung übernommen. Private Wasserleitungen, Einbauwände, Anbauten und dergleichen müssen auch privat versichert werden. Sollten Erweiterungen an der Gemeinschaftsanlage stattfinden, was häufig der Fall ist (zum Beispiel Spielplatz- und Gartenanlagen), so muss die Eigentümergemeinschaft nicht nur über die Anlage, sondern auch über die notwendige Versicherung gemeinsam entscheiden.

Dieser Beitrag wurde erstellt in Sicherheit und hat die Schlagworte Eigentümergemeinschaft, Gemeinschaftsgaragen, Hauseigentümer, Wasserrohrbruch, Wohngebäudeversicherung.

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